Info: Entwurf „Kommunale Wärmeplanung Stadt Arnsberg“

aktuell liegt der Entwurf des Kommunalen Wärmeplans der Stadt Arnsberg öffentlich aus. Sie können den Entwurf im Internet unter der Adresse https://www.o-sp.de/arnsberg/plan?pid=86886  einsehen und sich bis einschließlich 23.04.2026 am Verfahren beteiligen.

Alle bis zum 23.04.2026 eingegangene Stellungnahmen werden im Anschluss geprüft und gegebenenfalls in den Entwurf eingearbeitet. Die finale Fassung wird anschließend dem Rat der Stadt Arnsberg zum Beschluss vorgelegt.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Christina Gobet / Stadtplanerin AKNW / Stadt Arnsberg

Hinweis:
Dieses Dokument ist ein Entwurf eines Abschlussberichts zur kommunalen Wärmeplanung der Stadt Arnsberg, der Strategien und Maßnahmen für eine klimaneutrale Wärmeversorgung beschreibt.

Überblick und Ziel der Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung in Arnsberg ist ein strategisches Instrument zur Erreichung der Klimaziele und zur nachhaltigen Gestaltung der Wärmeversorgung bis 2045.

  • Ziel: Klimaneutralität bis 2035, Stadtverwaltung bis 2030.
  • Gesetzliche Fristen: bis 30.06.2028 für Arnsberg.
  • Gesetzliche Grundlage: Wärmeplanungsgesetz (WPG) und Landeswärmeplanungsgesetz NRW (LWPG NRW). ​
  • Die Wärmeplanung ist kein rechtsverbindliches Instrument, sondern eine Orientierungshilfe.
  • Frühzeitige Erstellung dient der Vermeidung von Fehlinvestitionen und frühzeitigen Informationsbereitstellung.